Das Green Village Resort in Lignano Sabbiadoro heißt Sie und Ihre vierbeinigen Freunde herzlich willkommen!
Unsere Villen mit eingezäuntem Garten und unsere Apartments sind die ideale Lösung für diejenigen, die einen exklusiven Urlaub mit ihren vierbeinigen Freunden suchen.
Denken Sie daran, dass Sie für den Zutritt zu unserem 4-beinigen Hunde-Resort nach dem Gesundheitsbuch gefragt werden, das die obligatorischen Impfungen Ihres tierischen Freundes nachweist.
In unserem haustierfreundlichen Resort, an denen Hunde nicht erlaubt sind ist der Speisesaal, die Indoor-Lounge, der Solariumbereich und das Schwimmbad.
Im Green Village Resort finden Ihre kleinen Freunde dank der großen eingezäunten Gärten der Appartements weite Grünflächen, in denen sie frei spielen und rennen können, oder an der Leine im angrenzenden Naturpark von 12.000 Quadratmetern mit einem Fitnessparcours im Grünen.
Darüber hinaus befindet sich unser Green Village Resort in Lignano Riviera, wo der Strand den berühmten Spiaggia Di Duke (Duke's Beach) beherbergt, einen Strand, der mit Dienstleistungen für Hunde ausgestattet ist, wie z.B. Näpfe, Leinen, Kinderbetten, große eingezäunte Flächen zum Spielen mit Ihren 4-beinigen Freunden und einen großen Entspannungsbereich. Und damit Sie nichts verpassen, können im Meer vor dem Duke's Beach auch Ihre vierbeinigen Freunde frei schwimmen!
Die Möglichkeiten, Ihre Freizeit mit Ihrem vierbeinigen Freund zu verbringen und Spaß zu haben, sind dank der von der Stadt organisierten Initiativen zur Einbindung und Unterhaltung Ihrer Hunde zahlreich: Hundewanderungen, Agility-Kurse und lange Spaziergänge in der Natur.
Sie wollen in Ruhe in den nächsten Urlaub fahren? Lesen Sie unsere nützlichen Informationen und entdecken Sie alle Dienstleistungen von Lignano Sabbiadoro und dem nahe gelegenen Bibione, die Ihren vierbeinigen Freunden gewidmet sind.
Der Preis beträgt 20,00 Euro pro Tag und es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro in bar an der Rezeption zu hinterlegen, die zurückerstattet wird, wenn in der Villa keine Schäden entstanden sind.
REGELN FÜR AUFENTHALTE MIT HAUSTIER